Jeder Besucher des Festivals akzeptiert nachfolgende Geschäftsbedingungen

  1. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Besucherbändchen gestattet. Dieses Besucherbändchen erhält der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte am Eingang.
  2. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, aufgrund der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch.
  3. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen.
  4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen.
  5. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET-Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall sind eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen.
  6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Mobiltelefone mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder auftretenden Künstlers verboten.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält der Veranstalter sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.
  8. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  9. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
  10. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Teile des Festivalgeländes und dessen Umgebung unwegsames Gelände sind. Die durch den Veranstalter ausgewiesenen Flächen dürfen nicht überschritten oder verlassen werden. Auch auf dem Festivalgelände sind die Besucher zu höchster Sorgfalt und Umsicht angehalten. Außerhalb des Festivalgeländes entfällt jegliche Haftung des Veranstalters.
  11. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
  12. Das so genannte Stage Diving, Crowd Surfing, Pogen, Traversen, das Klettern auf die Bühne und ähnliche Aktivitäten sind grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  13. Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
  14. Es dürfen keine Tiere auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
  15. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern) und deren digitaler Verbreitung, z.B. über das Internet.
  16. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Aachen vereinbart; es gilt deutsches Recht.
  17. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.